Geplante Gesetzesänderung für Nahrungsergänzungsmittel
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Am 31.08.2010 ist die Einspruchsfrist zum geplanten Gesetzesentwurf abgelaufen.
"Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) vom 16.07.2010 den Versuch unternommen, die Verkehrsfähigkeit von insbesondere innovativen Nahrungsergänzungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln und angereicherten Lebensmitteln, einzuschränken."
(Stellungnahme des RA Dr. jur. Thomas Büttner, lebensmittelrechtlicher Beirat des NEM Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten e.V. Dem Gesetzesentwurf entgegen steht die EU Verordnung 1333 / 2008.)
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